Konvent der Bürgermeister – für Klima und Energie

Hintergrund und Rahmenbedingungen

Der Konvent der Bürgermeister wurde im Jahr 2008 mit dem Ziel gegründet, lokale Gebietskörperschaften, die sich freiwillig dazu verpflichten, die Klima- und Energieziele Europas zu erreichen oder sogar zu übertreffen, in einem Netzwerk zu versammeln. Im Jahr 2017 wurde der Konvent der Bürgermeister dann global erweitert. Aktuell sind mehr als 7000 Kommunal- und Regionalverwaltungen aus 57 Ländern in der Initiative aktiv. Aus dem Konvent der Bürgermeister ist so mittlerweile eine Multi-Stakeholder-Bewegung entstanden, die auf die technische und methodologische Unterstützung spezialisierter Büros zurückgreift.

Als wichtigste Erfolgsgrundlagen des Netzwerks bezeichnet der Konvent der Bürgermeister die „Bottom-up-Governance“, das mehrstufige Kooperationsmodell und den kontextbasierten Aktionsrahmen. Die Mitglieder der Initiative verpflichten sich zur Umsetzung des EU-Ziels (Minderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40% bis 2030) und zur Anwendung eines gemeinsamen Handlungsansatzes für Klimaschutz und Klimaanpassung. Innerhalb von zwei Jahren nach Unterzeichnung müssen die Mitglieder des Konvents einen Aktionsplan für nachhaltige Energie sowie die Anpassung an die Folgen des Klimawandels vorlegen (SECAP, Sustainable Energy and Climate Action Plan). In diesem müssen die angestrebten Maßnahmen formuliert werden. Außerdem muss der Plan eine Basis-Emissionsbilanz (BEB) und eine Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse (RVA) enthalten. Die Unterzeichner müssen alle zwei Jahre einen Fortschrittsbericht einreichen, der über den Fortgang und Erfolg bei der Umsetzung informiert. Zur Unterstützung sind auf der Homepage des Konvents diverse Leitfäden einsehbar.

Umsetzung und Teilnahme

Zum Konvent der Bürgermeister können alle lokalen Gebietskörperschaften beitreten, deren Vertreter*innen demokratisch gewählt wurden. Die genauen Bedingungen und Bestimmungen können in den FAQs auf der Homepage nachgelesen werden. Das Aufnahmeverfahren kann von den Gebietskörperschaften jederzeit begonnen werden. Dieses sieht vor, dass der Konvent der Bürgermeister zunächst im Gemeinderat vorgestellt wird. Um die Diskussion zu erleichtern, stellt der Konvent ein Verpflichtungsdokument zur Verfügung. Sobald der Gemeinderat den Beitritt offiziell beschlossen hat, wird der/die Bürgermeister*in oder ein/e gleichwertige/r Vertreter*in dazu berechtigt, das Beitrittsformular des Konvents zu unterzeichnen. Dieses muss dann wiederum online eingereicht werden. Zu den Vorteilen eines Beitritts zählen unter anderem die intensive Kooperation und Unterstützung durch nationale und subnationale Institutionen und die Möglichkeit zur Umsetzung der europäischen Klimaschutz- und Klimaanpassungsziele beizutragen.

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