Hintergrund und Rahmenbedingungen
Die Bundesregierung sieht in Kommunen und im kommunalen Umfeld große Potenziale für die Reduktion von Treibhausgasen. Deshalb hat sie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Kommunalrichtlinie initiiert, die kommunale Akteur*innen bei der nachhaltigen Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen unterstützen soll. Kommunale Akteur*innen umfassen hier sowohl Kommunen, als auch kommunale Unternehmen und Einrichtungen (Kitas, Hochschulen, etc.) oder Religionsgemeinschaften. Innerhalb der Kommunalrichtlinie werden unterschiedliche Maßnahmen gefördert: von Klimaschutzkonzepten und –Personalstellen über Beratungsleistungen bis hin zu Investitionen in den Sektoren „Mobilität“, „Abfall“, „Abwasser“ und „Trinkwasserversorgung“. Das langfristig verfolgte Ziel ist das Einhalten des 1,5°C Ziels des Pariser Klimaabkommens. Mittelfristig sollen die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis zum Jahr 2030 um mindestens 55% sinken (im Vergleich zum Basisjahr 1990). Außerdem sollen für das kommunale Umfeld Anreize geschaffen werden, kostengünstig und schnell messbare Treibhausgasminderungen zu realisieren. Angestrebt sind Einsparungen von jährlich mindestens 400.000 Tonnen CO2-Äquivalent (brutto). Der Fördermittelsatz soll pro vermiedener Tonne CO2-Äquivalent auf 50 Euro pro Tonne (brutto) begrenzt werden.
Umsetzung und Teilnahme
Das Förderprogramm läuft seit dem 01.01.2020 und endet am 31.12.2022. Die Antragsstellung ist ganzjährig möglich. Die antragsstellenden Kommunen haben die Möglichkeit im Kontext der Fokusberatung neben Maßnahmen, die über die Kommunalrichtlinie gefördert werden, auch andere wirkungsvolle Methoden zur Minderung von Treibhausgasen einzusetzen. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen, die grundsätzlich über Bundes- oder Landesprogramme förderfähig sind. Aktuell werden aufgrund des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung alle Förderquoten der Kommunalrichtlinie um jeweils zehn Prozentpunkte angehoben. Diese Ausnahmeregelung gilt vom 01.08.2020 bis zum 31.12.2021. Ebenso gelten in diesem Zeitraum alle Kommunen als finanzschwache Kommunen, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen ihre Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird. Diese Kommunen profitieren insbesondere von erhöhten Zuschüssen. Alle aktuellen Änderungen bzgl. der Kommunalrichtlinie finden sich auf den Seiten des Projektträgers Jülich (PtJ). Der PtJ ist auch der Ansprechpartner bei Fragen zur Antragsstellung und konkreten Förderanträgen. Bei Fragen zu den Fördermöglichkeiten hilft das Team des Service- und Kompetenzzentrums: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) weiter. Außerdem findet sich auf den Seiten der NKI ein Tutorial zum Einreichen des „easy-Online-Antrags“ so wie der sogenannte Förderlotse, der ebenfalls bei der Antragsstellung behilflich sein kann.