Hintergrund und Rahmenbedingungen
Im Jahr 2020 wurde im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) der Förderaufruf „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ gestartet. Hier sollen kommunale Klimaschutzprojekte mit modellhaftem und investivem Charakter gefördert werden. Das Ziel ist es, im kommunalen Kontext einen entscheidenden Beitrag zur Reduktion der jährlichen Treibhausgasemissionen zu leisten. Dabei sollen die bestmöglichen Methoden und Techniken angewandt werden. Der Modellcharakter bezieht sich hier auf eine umfassende Treibhausgasminderung im Verhältnis zur Fördersumme und bezogen auf die Verfolgung der klimaschutzpolitischen Ziele des Bundes.
Des Weiteren sollten die Projekte einen innovativen und konzeptionellen Qualitätsanspruch aufweisen und einen Ansatz verfolgen, der möglichst replizierbar ist. Zuletzt werden eine überregionale Bedeutung und die deutliche Sichtbarkeit, verbunden mit einer bundesweiten Ausstrahlung, als elementar für den Modellcharakter der Projekte beschrieben. Der Förderaufruf soll vor allem dazu dienen, Kommunen bei der Nutzung der Potenziale zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie bei der Einsparung von Treibhausgasen zu unterstützen. Außerdem soll die bundesweite Ausstrahlung dazu dienen, dass die Projekte zur Nachahmung anregen.
Umsetzung und Teilnahme
Bei dem Förderaufruf „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ handelt es sich um einen zweistufigen Wettbewerb. Zunächst können in den Jahren 2020, 2021 und 2022 jeweils vom 01.03.-30.04. und vom 01.09.-31.10. Projektskizzen eingereicht werden. Aus diesen eingereichten Projektskizzen werden jeweils einzelne ausgewählt, die dann wiederum zu einer Antragsstellung aufgefordert werden. Dies Anträge sind in der zweiten Phase in förmlicher, schriftlicher und elektronischer Form einzureichen. Dazu muss das elektronische Antragssystem „easy-Online“ genutzt werden. Innerhalb eines Verbundprojekts müssen die einzelnen Projekte untereinander abgestimmt sein. Am 01.08.2020 wurde der Förderaufruf an einigen Stellen inhaltlich aktualisiert. Zu den wesentlichen Änderungen zählen die Herabsenkung des Eigenanteils bis zum 31.12.2021 und die Erhöhung der Förderquoten, ebenfalls begrenzt bis zum 31.12.2021. Für die Einrichtung flexibler urbaner Energiesysteme in Form von autarken Wasserinfrastrukturen der Berliner Wasserbetriebe hat der Bund beispielsweise eine Bundesförderung in Höhe von 4184000 Euro genehmigt. Weitere bereits geförderte Modellprojekte finden sich auf der Seite des NKI. Genauere Informationen zur Teilnahme sind auf den Seiten des Projektträgers Jülich (PtJ) zusammengefasst.