Hintergrund und Rahmenbedingungen
Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat im Juli 2020 eine neue Förderrunde für innovative Klimaschutzprojekte gestartet. Dieser Förderaufruf ist in zwei Module gegliedert. Im Modul 1 wird das Ziel verfolgt, innovative Ansätze und Projekte im Klimaschutz zu entwickeln und pilothaft zu erproben. Im Modul 2 sollen die Wirkungen von bereits pilothaft erprobten und erfolgreichen Ansätzen durch eine bundesweite Verbreitung verstärkt und nachhaltig gesichert werden. Bereits im Dezember 2019 wurde ein Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte im Rahmen der NKI gestartet. Dieser geht nun in die zweite Runde. Ziel des Förderaufrufs ist es, die Sichtbarkeit innovativer und umsetzungsorientierter Klimaschutzmaßnahmen zu erhöhen, eine quantitative und qualitative Stärkung der Handlungskompetenz relevanter Zielgruppen für den Klimaschutz zu ermöglichen und Treibhausgasreduktionen zu erzielen, damit die nationalen Klimaschutzziele (Minderung der Treibhausgasemissionen in Deutschland um 40% bis 2020 + langfristige Minderung bis 2050 um mindestens 80% - jeweils im Vergleich zum Basisjahr 1990) erreicht werden können.
Umsetzung und Teilnahme
Modul 1: In dem Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.03.2021 können Projektskizzen eingereicht werden, die einen hohen Investitionsgrad aufweisen und auf ein relevantes bzw. messbares Treibhausgasminderungspotenzial ausgelegt sind, oder Methoden entwickeln und erproben, die die Akteur*innen der Zielgruppe(n) befähigen, konkrete Maßnahmen zum Klimaschutz umzusetzen. Notwendig sind hier plausible und praktikable Kriterien und Indikatoren, um die Zielerreichung durch die Projektwirkung überprüfen zu können. Außerdem sollten die Projekte über eine hohe Transferfähigkeit und ein großes Verstetigungspotenzial verfügen.
Modul 2: In den Zeiträumen vom 01.07.2020 bis zum 30.09.2020, vom 01.01.21 bis zum 31.03.2021 sowie vom 01.07.2021 bis zum 30.09.2021 können Projektskizzen eingereicht werden, die Ideen beinhalten, die beispielsweise auf innovative Weise plausible Wirkketten zur Minderung von Treibhausgasen aufweisen und ein Monitoring-Konzept beinhalten, mit dem die Zielerreichung kontrolliert wird, um darauf aufbauend gegebenenfalls eine bundesweite Maßnahmenumsetzung einzuleiten. Investitionen sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte sind nicht förderfähig. Als zentrale Bewertungskriterien gelten der projektspezifische Klimaschutzbeitrag, die bundesweite Verbreitung, sowie das Verstetigungspotenzial. Des Weiteren sind das Eigeninteresse der Antragsstellenden an der Projektumsetzung und die Höhe der Eigenmittel zur Umsetzung elementare Auswahlkriterien.
Für den Antrag auf Förderung sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts berechtigt. Bei kommunalen Eigenbetrieben ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt. Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt. Zur Unterstützung findet sich auf der Seite des Bundesministeriums eine „Arbeitshilfe zur Ermittlung der Treibhausgasminderung“. Nähere Informationen zum Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte finden sich auch auf der Seite des Projektträgers Jülich (PtJ).