Konstanz

Hintergrund und Rahmenbedingungen

Die Stadt Konstanz sieht eine besondere Verantwortung der Kommunen bei der Begrenzung des Klimawandels, denn nur durch eine entsprechende Unterstützung der Kommunen könnten die auf höheren Ebenen festgelegten Klimaziele erreicht werden.

Im Jahr 1992 hat sich Konstanz erstmals zu Emissionsminderungen verpflichtet, als die Stadt dem Klima-Bündnis beigetreten ist. 2016 hat Konstanz sich das Ziel gesetzt, bis 2050 eine „2000-Watt-Gesellschaft“ zu werden. In diesem Modell steht jedem Menschen weltweit eine Tonne CO2-Außstoß (und ein Dauerenergieverbrauch von max. 2000 Watt) pro Jahr zu, um somit eine Übernutzung der Erde zu verhindern. Als Vergleich: 2012 verursachten Bürger*innen in Konstanz durchschnittlich 6,5 Tonnen CO2-Emissionen jährlich. Um das Ziel einer 2000-Watt-Gesellschaft zu erreichen, hat die Stadt ein Integriertes Klimaschutzkonzept entwickelt, wobei der räumliche Betrachtungsrahmen das Stadtgebiet umfasst. Alle von außerhalb importierten Güter und Dienstleistungen werden somit nicht berücksichtigt.

Zur Erstellung des Klimaschutzkonzeptes wurden die folgenden als besonders relevant erachteten Sektoren festgelegt: „Privathaushalte und Mischnutzung“, „Gewerbe, Handel und Dienstleistungen“, „kommunale und öffentliche Gebäude“ sowie „Verkehr“. Zunächst hat Konstanz in einer Bestandsanalyse bereits erfolgte Klimaschutzaktivitäten untersucht und eine Bilanz der aktuellen gesamtstädtischen und sektorspezifischen CO2-Emissionen und Energieverbräuche aufgestellt. Darauf aufbauend wurden mit Hilfe einer Potenzialanalyse verschiedene Möglichkeiten der Energieeinsparung und Energieeffizienzsteigerung ermittelt.

Im aktuellen Beschluss des Gemeinderates, der im Juli 2020 veröffentlicht wurde, heißt es, dass Konstanz bis spätestens 2035 zu einer klimaneutralen Stadt werden möchte. Im Kontext dieses Beschlusses hat der Gemeinderat das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu) beauftragt, bis Ende 2020 eine neue Klimaschutzstrategie zu erarbeiten, die auch das Ziel der Klimaneutralität genauer eingrenzen und definieren soll. Ein erster Zwischenbericht zur Klimaschutzstrategie ist im März 2021 erschienen. Zudem wurde im März 2021 das „Klima-Plus-Szenario“ vom Gemeinderat beschlossen

Szenarien

Aufbauend auf den analysierten Möglichkeiten der Energieeinsparung und Effizienzsteigerung wurden innerhalb des Klimaschutzkonzepts drei Szenarien entwickelt, um mögliche Entwicklungspfade bis 2030 aufzuzeigen. Dazu gehört das Trendszenario, in dem aktuelle Entwicklungen fortgeschrieben werden und keine weiteren Klimaschutzaktivitäten erfolgen. Als zweites wurde das Umsetzungsszenario konzipiert, in dem verschiedene Maßnahmen in den Handlungsfeldern Strom, Wärme und Verkehr umgesetzt wurden. Das Dritte ist das Klima-Szenario, im Rahmen dessen von einer noch konsequenteren Umsetzung der technischen Potenziale ausgegangen wird.

Gegenüber 2012 könnten im Trendszenario 20%, im Umsetzung-Szenario 50% und im Klima-Szenario 60% der Emissionen eingespart werden. Im Rahmen des Zwischenberichts zur Klimastrategie und des neu beschlossenen „Klima-Plus-Szenarios“ hat das ifeu Institut eine neue Szenarienanalyse vorgelegt.

Maßnahmen und deren Umsetzung

Im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes 2016 wurde auf Grundlage der Potenzialanalysen und Szenarien, sowie bereits bestehender Klimaschutzprogramme der Stadt ein Maßnahmenkatalog erstellt. In diesem Katalog sind acht übergeordnete Maßnahmenbereiche festgelegt: „Interne Organisation“, „Kommunikation und Kooperation“, „Entwicklungsplanung und Raumordnung“, „Kommunale Gebäuden und Anlagen“, „Ver- und Entsorgung“, „Mobilität“, „Privathaushalte“ und „Gewerbe, Handel und Dienstleistung“.

Beispielsweise werden im Handlungsfeld 1 als Maßnahmen die jährliche Erstellung eines Energie- und Klimaschutzberichts, die Fortschreibung der Energie- und CO2-Bilanzen und die Einstellung einer Klimaschutzmanagerin/eines Klimaschutzmanagers genannt. Außerdem wurde 2018 für die Bereiche „Gebäude“, „Mobilität“ und „Lebensstile“ ein Energienutzungsplan entwickelt. Hierin wird u.a. eine Solarpflicht für Neubauten und eine klimaneutrale Energieversorgung des Neubaustadtteils Hafner festgelegt.

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